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Geschäftsordnung für das Reiffmuseum (THA Aachen, Nr. 397b (Acta betr. Reiff-Museum)

§ 1.
Das Reiffmuseum ist nach dem Willen des Stifters ein Kunstmuseum, das den Lehrzwecken der Hochschule dienen, aber auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.

§ 2.
Die Oberleitung des Museums wird durch eine Kommission ausgeübt, die aus dem Rektor, den Mitgliedern der Abteilung I, dem Oberbürgermeister und 4 Herren der Aachener Bürgerschaft besteht.
Vorsitzender ist der jedesmalige Rektor. Dieser beruft zu Beginn eines jeden Kalenderjahres die Kommission zu einer Sitzung.

§ 3.
Leiter und Geschäftsführer ist nach dem Vorschlag des Stifters der Professor für Kunstgeschichte. Er verwaltet das Museum nach dieser Geschäftsordnung. In der zu Beginn des Kalenderjahres stattfindenden Sitzung der Kommission erstattet er Bericht über die Verwaltung, die Neuerwerbungen resp. Schenkungen und die Kassenverfügung und unterbreitet nach Möglichkeit den Plan für die Veranstaltungen des anbrechenden Jahres.

§ 4.
Dem Leiter sowohl wie den Mitgliedern der Abteilung I. steht es frei, in den Museumsräumen Ausstellungen von der Kunst und verwandter Gebiete zu veranstalten. Solche Ausstellungen sind mindestens drei Monate vor dem Beginn mit dem Leiter des Museums zu vereinbaren. Gelingt eine Vereinbarung mit dem Leiter nicht, so trifft die Oberleitung die endgültige Entscheidung, welche durch die Vermittlung des Rektors angerufen wird.

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IMPRESSUM: REIFF-MUSEUM