Dokumente > Quellen > Briefwechsel
wegen zu starker
Deckenbelastung im Reiff-Museum Dezember 1913
QUELLEN
Briefwechsel
wegen zu starker
Deckenbelastung im Reiff-Museum Dezember 1913 ( THA Aachen 846(Acta
betr. Reiff-Museum)
Eingegangen
12. Dez. 1913
J. Nr. 3596
Bei den Untersuchungen der Decken des Architekturgebäudes
wurde festgestellt, dass die durchweg nur mit 400 kg. Nutzlast
berechneten Decken teilweise, insbesondere in den Räumen des
Reiffmuseums, also im II. Obergeschoss und Dachgeschoss erheblich
höher belastet
werden. So sind in dem obersten Dachgeschossflur, der auf das unter 2)
genannte gefährderte Dach führt [handschriftlich:
über dem Seitenlichtsaal im Reiffmuseum], grosse Mengen
al[t]er Stein-Mauerwerk- und Mörtelreste aus
römischen und mittelalterlichen Ausgrabungen aufgestellt, die
zweckmässiger im Keller unterzubringen sind. In dem
Oberlichtecksaal (sogennten [sic] Italienischen Saal) des Reiffmuseums
ist ein Marmoraltar mit gemauertem Kern aufgestellt, dessen Gewicht
rechnerisch auf rd. 2500 kg ermittelt worden ist, die sich auf 1,70 qm
verteilen. Das ergibt eine Belastung von rd. 1500 kg/qm, die also die
zulässige Höchstbelastung um das vierfache
übersteigt. Da diese Last ausserdem in der Mitte eines
über 4 m weit gespannten Deckenfeldes unmittelbar
über einem Hörsaal aufgebaut ist, halte ich es zumal
bei den starken Erschütterungen, denen gerade dieser
Gebäudeteil beim Vorüberfahren schweren Fuhrwerks
häufig ausgesetzt ist, für erwünscht, den
Altar hier zu entfernen und entweder im Reiffmuseum an geeigneterer
Stelle z.B. über einem Unterzug oder einer tragenden Mauer,
oder noch besser im Erd- oder Untergeschoss wieder aufzustellen. Der
Vorsteher des Reiffmuseums beabsichtigt ferner, gelegentlich auch
Ausstellungen bildhauerischer Werke zu veranstalten, wobei die
Möglichkeit gegeben ist, zumal seit Inbetriebnahme des
Lastenaufzuges von 12 – 1500 kg Tragfähigkeit, dass
einzelne Bildwerke von solch bedeutendem Gewicht aufgestellt, also
über die Massivdecken transportiert und eventuell durch
Fahrlässigkeit der Arbeiter mit Heftigkeit niedergelassen
werden. Bei solchen Lasten zumal in Verbindung von Stössen
oder Erschütterungen, ist offenbar Einsturzgefahrt der Decken
vorhanden, die sich ausserdem durch alle Stockwerke fortsetzen
würden. Es ist daher erwünscht, erstens im
Reiffmuseum solche Stellen genau zu bezeichnen, wo grössere
Lasten aufgebaut werden dürfen, zweitens den Vorsteher zu
Verpflichten, solche schweren Gegenstände (etwa von 500 kg ab)
auf den Decken nur über 4-5 m lange Balken oder
Träger fortzubewegen um die Last auf ein grösseres
Deckenfeld zu verteilen.
Der
Regierungs-Präsident.
Aachen den 7. Dezember 1913
A. 8. Nr. 2279
An den Herrn Rektor der Königlich Technischen Hochschule
Hier
Auszug aus dem Berichte des Regierungsbaumeisters Kropp vom 24. Oktober
d. Js. übersende ich zur gefälligen Kenntnisnahme mit
dem Ersuchen ergebenst, dem Vorsteher des Reiffmuseums aufzugeben, dass
die grossen Mengen alter Steine, Mauerwerk- und Mörtelreste
aus römischen und mittelalterlichen Ausgrabungen aus
dem obersten Dachgeschossflur entfernt und dass der im Oberlichtecksaal
(sogenannten Italienischen Saal) des Reiffmuseums aufgestellte
Marmoraltar daselbst beseitigt wird.
Auch ist es nicht angängig, dass gelegentlich der etwaigen
Ausstellungen bildhauerischer Werke im Reiffmuseum Bildwerke von
grösserem Gewicht aufgestellt und über die
Massivdecken transportiert werden. Ich habe den Regierungsbaumeister
Kropp beauftragt, sich mit Euerer Magnificenz wegen Angabe von solchen
Stellen im Reiffmuseum, wo grössere Lasten aufgebaut werden
dürfen, ins Benehmen zu setzen.
Für die Fortbewegung von schweren Gegenständen auf
den Decken wird nach dem Schlußsatze des Berichtsauszuges zu
verfahren sein.
Für die drei je 4 m weit gespannten Deckenfelder des
Seitenlichtsaales im Reiffmuseum, bei denen in der Mitte eine
Durchbiegung von 3 bis 5 cm vorhanden ist, hat sich eine
Verstärkung durch untergezogene I Träger als
erforderlich ergeben. Dem Wunsche des Vorstehers des Reiffmuseums
entsprechend sollen die betreffenden Arbeiten erst in den
nächsten Osterferien zur Ausführung gelangen. Ich
ersuche ergebenst, dahin allgemeine Anordnung zu treffen, dass das Dach
abgesehen von einzelnen Arbeiten zur Ausbesserung von kleineren
Schäden überhaupt nicht mehr betreten wird. Bei den
Decken über dem Dachgeschoss, also unmittelbar unter dem
Holzzementdach, erscheint eine weitere sorgfältige Beobachtung
der Risse und der aufgelegten Gipsbänder erforderlich, womit
der Regierungsbaumeister Kropp von mir beauftragt worden ist. Das
Betreten auch dieser Dächer durch eine grössere
Anzahl von Menschen ersuche ich Euere Magnificenz ergebenst, allgemein
zu untersagen.
ZURÜCK
|
|