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QUELLEN

Briefwechsel wegen zu starker Deckenbelastung im Reiff-Museum Dezember 1913 ( THA Aachen 846(Acta betr. Reiff-Museum)

Eingegangen 12. Dez. 1913
J. Nr. 3596

Bei den Untersuchungen der Decken des Architekturgebäudes wurde festgestellt, dass die durchweg nur mit 400 kg. Nutzlast berechneten Decken teilweise, insbesondere in den Räumen des Reiffmuseums, also im II. Obergeschoss und Dachgeschoss erheblich höher belastet werden. So sind in dem obersten Dachgeschossflur, der auf das unter 2) genannte gefährderte Dach führt [handschriftlich: über dem Seitenlichtsaal im Reiffmuseum], grosse Mengen al[t]er Stein-Mauerwerk- und Mörtelreste aus römischen und mittelalterlichen Ausgrabungen aufgestellt, die zweckmässiger im Keller unterzubringen sind. In dem Oberlichtecksaal (sogennten [sic] Italienischen Saal) des Reiffmuseums ist ein Marmoraltar mit gemauertem Kern aufgestellt, dessen Gewicht rechnerisch auf rd. 2500 kg ermittelt worden ist, die sich auf 1,70 qm verteilen. Das ergibt eine Belastung von rd. 1500 kg/qm, die also die zulässige Höchstbelastung um das vierfache übersteigt. Da diese Last ausserdem in der Mitte eines über 4 m weit gespannten Deckenfeldes unmittelbar über einem Hörsaal aufgebaut ist, halte ich es zumal bei den starken Erschütterungen, denen gerade dieser Gebäudeteil beim Vorüberfahren schweren Fuhrwerks häufig ausgesetzt ist, für erwünscht, den Altar hier zu entfernen und entweder im Reiffmuseum an geeigneterer Stelle z.B. über einem Unterzug oder einer tragenden Mauer, oder noch besser im Erd- oder Untergeschoss wieder aufzustellen. Der Vorsteher des Reiffmuseums beabsichtigt ferner, gelegentlich auch Ausstellungen bildhauerischer Werke zu veranstalten, wobei die Möglichkeit gegeben ist, zumal seit Inbetriebnahme des Lastenaufzuges von 12 – 1500 kg Tragfähigkeit, dass einzelne Bildwerke von solch bedeutendem Gewicht aufgestellt, also über die Massivdecken transportiert und eventuell durch Fahrlässigkeit der Arbeiter mit Heftigkeit niedergelassen werden. Bei solchen Lasten zumal in Verbindung von Stössen oder Erschütterungen, ist offenbar Einsturzgefahrt der Decken vorhanden, die sich ausserdem durch alle Stockwerke fortsetzen würden. Es ist daher erwünscht, erstens im Reiffmuseum solche Stellen genau zu bezeichnen, wo grössere Lasten aufgebaut werden dürfen, zweitens den Vorsteher zu Verpflichten, solche schweren Gegenstände (etwa von 500 kg ab) auf den Decken nur über 4-5 m lange Balken oder Träger fortzubewegen um die Last auf ein grösseres Deckenfeld zu verteilen.

Der Regierungs-Präsident.
Aachen den 7. Dezember 1913
A. 8. Nr. 2279

An den Herrn Rektor der Königlich Technischen Hochschule
Hier

Auszug aus dem Berichte des Regierungsbaumeisters Kropp vom 24. Oktober d. Js. übersende ich zur gefälligen Kenntnisnahme mit dem Ersuchen ergebenst, dem Vorsteher des Reiffmuseums aufzugeben, dass die grossen Mengen alter Steine, Mauerwerk- und Mörtelreste aus römischen und  mittelalterlichen Ausgrabungen aus dem obersten Dachgeschossflur entfernt und dass der im Oberlichtecksaal (sogenannten Italienischen Saal) des Reiffmuseums aufgestellte Marmoraltar daselbst beseitigt wird.
Auch ist es nicht angängig, dass gelegentlich der etwaigen Ausstellungen bildhauerischer Werke im Reiffmuseum Bildwerke von grösserem Gewicht aufgestellt und über die Massivdecken transportiert werden. Ich habe den Regierungsbaumeister Kropp beauftragt, sich mit Euerer Magnificenz wegen Angabe von solchen Stellen im Reiffmuseum, wo grössere Lasten aufgebaut werden dürfen, ins Benehmen zu setzen.
Für die Fortbewegung von schweren Gegenständen auf den Decken wird nach dem Schlußsatze des Berichtsauszuges zu verfahren sein.
Für die drei je 4 m weit gespannten Deckenfelder des Seitenlichtsaales im Reiffmuseum, bei denen in der Mitte eine Durchbiegung von 3 bis 5 cm vorhanden ist, hat sich eine Verstärkung durch untergezogene I Träger als erforderlich ergeben. Dem Wunsche des Vorstehers des Reiffmuseums entsprechend sollen die betreffenden Arbeiten erst in den nächsten Osterferien zur Ausführung gelangen. Ich ersuche ergebenst, dahin allgemeine Anordnung zu treffen, dass das Dach abgesehen von einzelnen Arbeiten zur Ausbesserung von kleineren Schäden überhaupt nicht mehr betreten wird. Bei den Decken über dem Dachgeschoss, also unmittelbar unter dem Holzzementdach, erscheint eine weitere sorgfältige Beobachtung der Risse und der aufgelegten Gipsbänder erforderlich, womit der Regierungsbaumeister Kropp von mir beauftragt worden ist. Das Betreten auch dieser Dächer durch eine grössere Anzahl von Menschen ersuche ich Euere Magnificenz ergebenst, allgemein zu untersagen.


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