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Brief von Prof. Schmid an den zuständigen Minister bezüglich des Eintrittsgeldes, 22. Juni 1912 (THA Aachen 846 (Acta betr. Reiff-Museum)

Betrifft:
[Eintrittsgeld] im Reiff-Museum der
[Königlich] Technischen Hochschule zu
[Aachen]

An Seine Excellenz
Herrn Minister der geistlichen
Unterrichtsangelegenheiten
Berlin.

Eurer Excellenz

berichte ich gehorsamst, dass das Kuratorium des Reiff-Museums in seiner Sitzung vom 17. Juni d. Js. beschlossen hat, Eure Excellenz zu bitten, das Eintrittsgeld im Reiff-Museum wie nachstehend festzusetzen:
1. Von den Besuchern des Reiff-Museums ist eine Eintrittsgebühr von 1 M zu erheben. Das Kuratorium ist berechtigt, in besonderen Fällen diese Gebühr auf 0,50 M herabzusetzen.
2. An Sonntagen hat das Publikum von 10 bis 1 Uhr unentgeltlichen Zutritt. Falls Sonderausstellungen stattfinden, kann ein Eintrittsgeld von mindestens 30 Pfg. erhoben werden.
3. Fachleute und Schulen haben gegen vorherige Anmeldung unentgeltlichen Zutritt unter Führung der Angestellten der Hochschule, soweit es der Unterricht erlaubt.
Von den eingehenden Eintrittsgeldern darf gemäss Verfüfung Eurer Excellenz vom 14. Juni 1910 ein Betrag bis zu Höhe von 250 M, jedoch nicht über den Betrag der tatsächlich aufkommenden Eintrittsgelder hinaus zur Instandhaltung der Sammlungen des Museums verwendet werden. 

Im Auftrage des Kuratoriums
Der Professor der Kunstgeschichte
Schmid

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IMPRESSUM: REIFF-MUSEUM