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QUELLEN
Brief von Prof.
Schmid an den zuständigen Minister bezüglich des
Eintrittsgeldes, 22. Juni 1912 (THA Aachen 846 (Acta betr. Reiff-Museum)
Betrifft:
[Eintrittsgeld] im Reiff-Museum der
[Königlich] Technischen Hochschule zu
[Aachen]
An Seine Excellenz
Herrn Minister der geistlichen
Unterrichtsangelegenheiten
Berlin.
Eurer Excellenz
berichte ich gehorsamst, dass das Kuratorium des Reiff-Museums in
seiner Sitzung vom 17. Juni d. Js. beschlossen hat, Eure Excellenz zu
bitten, das Eintrittsgeld im Reiff-Museum wie nachstehend festzusetzen:
1. Von den Besuchern des Reiff-Museums ist eine
Eintrittsgebühr
von 1 M zu erheben. Das Kuratorium ist berechtigt, in besonderen
Fällen diese Gebühr auf 0,50 M herabzusetzen.
2. An Sonntagen hat das Publikum von 10 bis 1 Uhr unentgeltlichen
Zutritt. Falls Sonderausstellungen stattfinden, kann ein Eintrittsgeld
von mindestens 30 Pfg. erhoben werden.
3. Fachleute und Schulen haben gegen vorherige Anmeldung
unentgeltlichen Zutritt unter Führung der Angestellten der
Hochschule, soweit es der Unterricht erlaubt.
Von den eingehenden Eintrittsgeldern darf gemäss
Verfüfung
Eurer Excellenz vom 14. Juni 1910 ein Betrag bis zu Höhe von
250
M, jedoch nicht über den Betrag der tatsächlich
aufkommenden
Eintrittsgelder hinaus zur Instandhaltung der Sammlungen des Museums
verwendet werden.
Im
Auftrage des Kuratoriums
Der Professor der Kunstgeschichte
Schmid
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