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Reiffs Schenkungsurkunde
QUELLEN
Franz
Reiffs Schenkungsurkunde 24. Februar 1902 (THA Aachen, Nr. 397a (Acta
betr. Reiff-Museum):
Schenkungs-Urkunde
Verhandelt zu Aachen im Hause Ludwigsallee 39 am 24. Februar 1902.
Bei mir Max Erich, Königlich
Preußischer
Notar im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cöln mit dem
Wohnsitz
zu Aachen erschien:
Herr Franz Reiff, Historienmaler, Professor an der Technischen
Hochschule zu Aachen, zu Aachen wohnhaft.
Er erklärte:
Ich verpflichte mich der
Königlich Technischen
Hochschule zu Aachen meine Kunstsammlung, welche sich in meinem Hause
Ludwigsallee 39 zu Aachen, sowie in meinem Atelier und Sammlungsraum in
der Königlich Technischen Hochschule befindet und die in dem
anliegenden Inventar unter Nummer 1 bis 258 bezeichneten
Gegenstände enthält, zu schenken.
In dieser Schenkung soll einbegriffen
sein die bei
meinen Lebzeiten noch hinzutretenden Gegenstände. Diese meine
Verpflichtung ist jedoch nur verbindlich, wenn die Schenkerin sich zur
Erfüllung folgender Bedingungen verpflichtet:
1.) Die Sammlung muß als eine einheitliche, in
würdiger
Weise, in besonders zu errichtenden, zweckentsprechenden und ein
architektonisches, abgeschlossenes Ganzes bildenden Räumen
untergebracht werden und zwar in einem Gebäude, welches auf
dem
von der Stadt Aachen angebotenen Bauplatz am Templergraben errichtet
werden und den Namen Reiff-Museum tragen soll.
2.) Diese meine Namensbezeichnung muß von außen
sichtbar an
geeigneter Stelle angebracht sein.
3.) Es muß ein Monatshaushalts-Etat für das Jahr
1903 eine
angemessene Summe zur Verwirklichung der vorgenannten Bedingungen
eingestellt und nach erfolgter Bewilligung derselben durch den Landtag
der Museumsbau unverzüglich in Angriff genommen werden.
4.) Alle durch die Schenkung anfallenden Kosten und Auflagen hat die
Schenknehmerin zu tragen.
Der Erschienene ist dem Notar bekannt. Dieses Protokoll ist vorgelesen,
von dem Erschienenen genehmigt und von ihm und dem Notar
eigenhändig unterschrieben.
Das als Anlage beigefügte Inventar ist ebenfalls vorgelesen
und
unterschrieben.
Gezeichnet:
Professor F. Reiff.
Erich.
Am fünfundzwanzigsten Februar 1902 wurde der erforderliche
Stempel
von 1 1/2 Mark entwertet.
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